Assange darf in Berufung gehen: Wendepunkt im Auslieferungsverfahren
Gericht entscheidet für WikiLeaks-Gründer
Im langwierigen Auslieferungsverfahren gegen Julian Assange hat der High Court in London eine Berufung für den WikiLeaks-Gründer zugelassen. Damit wird Assange nicht an die USA überstellt, bis die Berufung verhandelt wurde. Ein Termin dafür steht noch nicht fest.
Ehefrau fordert Verfahrenseinstellung
Stella Assange, die Ehefrau des 50-Jährigen, sprach von einem Wendepunkt und forderte die USA auf, das Verfahren fallen zu lassen. Assange ist seit 14 Jahren auf der Flucht vor den US-Behörden. 2010 und 2011 hatte er mit seiner Enthüllungsplattform WikiLeaks geheime Dokumente veröffentlicht, die Kriegsverbrechen und diplomatische Verfehlungen der USA aufzeigten.
Die Anhörung über die drohende Auslieferung Assanges an die USA hatte im vergangenen September begonnen. Der Vorwurf: Verschwörung zur Veröffentlichung geheimer Informationen. Assange droht eine lebenslange Haftstrafe.
Das Gericht hatte im Januar entschieden, dass Assange aufgrund seines schlechten Gesundheitszustands nicht an die USA ausgeliefert werden dürfe. Die USA legten gegen diese Entscheidung Berufung ein, die nun zugelassen wurde. Der Ausgang des Berufungsverfahrens ist offen.
Der Fall Assange wirft weiterhin Fragen über die Grenzen der Pressefreiheit und den Schutz von Whistleblowern auf. Während Assanges Anhänger ihn als Helden der Informationsfreiheit betrachten, sehen ihn Kritiker als eine Bedrohung für die nationale Sicherheit.
Fazit
Die Entscheidung des High Court ist ein Hoffnungsschimmer für Julian Assange und seine Unterstützer. Sie lässt die Möglichkeit offen, dass der Whistleblower nicht an die USA ausgeliefert wird. Allerdings ist der Weg dahin lang und ungewiss. Der Fall Assange wird die Debatte über Pressefreiheit und Whistleblowing weiterhin entfachen.
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